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Die GEMA klagt gegen Suno AI

Written by on 01/04/2025

Die Gema klagt mal wieder gegen das US-Unternehmen „Suno AI“ wegen der Nutzung geschützter Musikaufnahmen. Der KI-Musikgenerator kann bekannte Hits nahezu identisch nachbauen.

Die Gema hat beim Landgericht München Klage gegen „Suno AI“ eingereicht. Wie die Verwertungsgesellschaft mitteilte, wirft sie dem Anbieter des KI-Musikgenerators vor, urheberrechtlich geschützte Songs ohne Vergütung für das Training seiner Software genutzt zu haben.

Suno bietet ein KI-Tool an, mit dem Nutzer durch einfache Textbefehle neue Musikstücke erstellen können. Die Gema konnte laut eigenen Ansagen beweisen, dass das System Inhalte generiert, die bekannten Hits in Melodie, Harmonie und Rhythmus zum Verwechseln ähnlich sind. Es geht unter anderem um Songs wie „Forever Young“ von Alphaville, „Atemlos“ von Kristina Bach, „Daddy Cool“ von Boney M. und „Cheri Cheri Lady“ von Modern Talking.

Das Unternehmen vermarktet sein Tool kommerziell und verlangt für die Premium-Version eine monatliche Gebühr von 10 US-Dollar. Die Urheber der verwendeten Musikstücke, die für das Training der Software eingesetzt werden, werden dabei nicht finanziell berückrichtigt.

„KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon“, kritisiert Gema-Geschäftsführer Tobias Holzmüller. Die so erzeugten KI-Songs würden mit menschlich geschaffenen Werken konkurrieren und deren wirtschaftliche Grundlage gefährden.

Die Klage gegen Suno ist bereits der zweite rechtliche Schritt der Gema gegen ein KI-Unternehmen. Im November 2024 hatte die Verwertungsgesellschaft bereits OpenAI, den Entwickler von ChatGPT, verklagt. Damals ging es um die Nutzung geschützter Songtexte ohne Lizenz.

Mit den Klagen will die Gema grundsätzliche Rechtsfragen klären lassen. Dabei geht es vor allem darum, ob KI-Anbieter für das Training ihrer Systeme Lizenzen erwerben und die Urheber vergüten müssen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage, inwieweit eine 2019 ins europäische und deutsche Urheberrecht aufgenommene Ausnahmeregelung für KI-Training durch Text- und Data-Mining in solchen Fällen greift.


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